- Wirtschaftsgenossenschaft
- fхозяйственный кооператив
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Taxigewerbe in Berlin — Taxis am Flughafen Berlin Tegel Das Berliner Taxigewerbe weist im Vergleich zum Taxigewerbe in anderen deutschen und europäischen Städten einige Besonderheiten auf. Berlin ist die größte Stadt und die Hauptstadt Deutschlands, bedeutende… … Deutsch Wikipedia
Types of business entity — Companies law Company … Wikipedia
Berliner Stadtreinigung — Unternehmensform Anstalt des öffentlichen Rechts Gründung 1951 … Deutsch Wikipedia
Berliner Stadtreinigungsbetriebe — Berliner Stadtreinigung Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts Gründung 1951 … Deutsch Wikipedia
Hoyerhagen — Wappen Deutschlandkarte … Deutsch Wikipedia
Jakob Reumann — Büste von Jakob Reumann, geschaffen von Franz Seifert, als Teil des Republikdenkmals … Deutsch Wikipedia
MitbestG — Basisdaten Kurztitel: Mitbestimmungsgesetz Voller Titel: Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer Typ: Bundesgesetz Rechtsmaterie: Arbeitsrecht Gültigkeitsbereich … Deutsch Wikipedia
Mitbestimmungsgesetz — Basisdaten Titel: Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer Kurztitel: Mitbestimmungsgesetz Abkürzung: MitbestG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich … Deutsch Wikipedia
Studentenwerk Dresden — Verwaltungsgebäude Das Studentenwerk Dresden ist das für neun Hochschulen in Dresden, Zittau und Görlitz zuständige Studentenwerk. Es ist das älteste Studentenwerk in Deutschland, gegründet 1919. Seine Rechtsform ist die Anstalt öffentlichen… … Deutsch Wikipedia
Eisenbahnartel — Eisenbahnartel, in Rußland sehr verbreitete besondere Art von Erwerbs und Wirtschaftsgenossenschaft, übernimmt gewisse mit der Güterbeförderung zusammenhängende Arbeiten (Auf und Abladen, Ab und Zurollen, Lagern etc.) auf Grund der allgemeinen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kaufmann [1] — Kaufmann im Sinne des neuen Handelsgesetzbuches ist von Rechts wegen, wer ein Handelsgewerbe betreibt, betreiben läßt oder auch nur als Nebenbeschäftigung betreibt (Mußkaufmann). Ausgenommen hiervon sind ausdrücklich (§ 452 des… … Meyers Großes Konversations-Lexikon